Geldwäschegesetz: Transparenzregister soll die Compliance-Organisation unterstützen

Das neue Geldwäschegesetz bringt Veränderungen in der Geldwäsche-Compliance. So werden die Schwellenwerte für Bargeldgeschäfte der Güterhändler gesenkt und höhere Anforderungen an die Geschäftspartneridentifikation gestellt. Das dazu eingerichtete Transparenzregister wurde am 27. Dezember 2017 geöffnet.

Seit dem 27. Dezember können sich nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete noch genauer anschauen, mit wem sie Geschäfte machen.  Hintergrund: Das neue Geldwäschegesetz stellt höhere Prüfungsanforderungen, wenn wirtschaftlich Berechtigte hinter dem Kunden oder Geschäftspartner stehen.

Das Geldwäschegesetz 2018:

Das neue nationale Geldwäschegesetz setzt die Änderungen der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie in der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung in Deutschland um.

Die EU hatte im letzten Sommer die Richtlinie nochmal ergänzt. Bereits zum Jahresbeginn 2016 hatte die EU auf die Pariser Terroranschläge reagiert und in einem Aktionsplan eine Reihe von Zielen und Maßnahmen beschlossen. Dazu zählte auch, die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein nationales Geldwäschegesetz vorzuziehen.

Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz 2018:

Die Unternehmen haben darauf zu achten, dass sie die wirtschaftlich Berechtigten ihrer Kunden sowie Geschäftspartner ermitteln und identifizieren. Über das neue Register können Angaben, wie die persönlichen Daten sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses zu wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen elektronisch abgerufen werden. Damit soll die Transparenz in Unternehmen deutlich erhöht werden.

Das elektronische Register ist unter  https://www.transparenzregister.de zu finden. Es wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH im Auftrag der Bundesregierung betrieben.

Geldwäschegesetz: Wirtschaftlich Berechtigter hat diese Merkmale und Eigenschaften:

Wirtschaftlich Berechtigter kann jede natürliche Person sein, die Eigentum an einem Unternehmen besitzt oder ein solches wirtschaftlich kontrolliert und die dabei

direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält,

in gleichem Umfang Stimmrechte besitzt oder

auf andere Weise das Unternehmen beeinflusst.

Diese Personen genehmigen regelmäßig auch einzelne Geschäfte oder Transaktionen und begründen Geschäftsverbindungen. Vom Transparenzregister betroffen sind juristische Personen des Privatrechts, eingetragene Personengesellschaften, Trusts und denen ähnliche Rechtsgestaltungen, bei denen Bezüge wie Sitz oder Wohnort nach Deutschland bestehen.

Dennoch dürfen sich die Verpflichteten in Zukunft nicht alleine auf die aus Registern zu entnehmenden Daten verlassen, sondern müssen diese vor einer Transaktion oder bei einer Geschäftsbeziehung überprüfen, wenn verstärkte Sorgfaltspflichten angezeigt sind. In diesen Fällen müssen ausreichende Informationen eingeholt werden, um die Geschäftstätigkeit des Partners zu durchschauen. Diese Überprüfungen sind zu dokumentieren. Unternehmensgruppen müssen den Informationsaustausch gruppenweit gewährleisten.

 

Quelle: https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/reform-des-geldwaeschegesetzes-bringt-verschaerfte-anforderungen_230132_398444.html

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