In der EU sind Identifikationen und die Nachverfolgung der Personen, die aktiv an Bankgeschäften oder Prozessen, wo Geld fließt, mitwirken von großer Wichtigkeit. Bisher sah das Geldwäschegesetz vor, dass Verpflichtete ihre Vertragspartner, gegebenenfalls für diese auftretenden Personen und deren wirtschaftlich Berechtigte, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung oder Durchführung einer Transaktion zu identifizieren haben.
Am 09. Juli 2018 ist die 5. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten und wurde am 01. Januar 2020 von den nationalen Gesetzgebern umgesetzt. Nun haben Verpflichtete regelmäßig bei der Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung mit transparenzpflichtigen Vereinigungen oder Rechtsgestaltungen entweder einen Nachweis über deren Registrierung oder einen Auszug der über das Transparenzregister zugänglichen Daten einzuholen.
Bislang ist der Zugang zum Transparenzregister nicht öffentlich und ausschließlich bestimmte Behörden im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben sowie die gesetzlich normierten Verpflichteten im Rahmen der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind einsichtsberechtigt. Weiteren Personen wird die Einsichtnahme nur bei gesonderter Darlegung eines berechtigten Interesses gewährt. Mit der 5. EU-Geldwäscherichtlinie erfolgt nun die Öffnung des Transparenzregisters für die Öffentlichkeit. Zweck der Einführung ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch mehr Transparenz. Dadurch soll verhindert werden, dass sich kriminelle Akteure hinter gesellschaftsrechtlichen Strukturen, wie etwa Briefkastenfirmen, verstecken können.
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind Unternehmen verpflichtet Ihre Kunden GwG-Konform zu identifizieren, dabei ist die bloße Übermittlung einer Ausweiskopie unzureichend. Daher erfolgen die meisten Identifikationen persönlich, entweder mit einem Bankangestellten, einem Notar oder einem anderen qualifizierten Dritten. Wo immer sich der Kunde persönlich identifizieren lässt, ist es stets mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Dies ist oftmals für Berufstätige schwierig, da das aufwendige PostIdent-Verfahren sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Hier muss der Kunde in eine Filiale gehen und benötigt in den meisten Fällen auch einen Termin, der Wartezeit mit sich bringt. Außerdem haben viele Post-Filialen nur bis 17/18 Uhr geöffnet und sind damit für Vollzeitarbeitende nicht erreichbar. Diesen Aufwand will identify auf ein Minimum reduzieren und hat daher eine Video-Identifizierung entwickelt. Hierbei steht Nutzerfreundlichkeit im Mittelpunkt, denn identify bietet auch in der digitalen Welt persönliche Unterstützung, um Bankgeschäfte noch effizienter zu machen und Zeit sowie Kosten zu sparen. Der persönliche Identification Agent (identifier) zeigt, wie die Video-Identifizierung in wenigen Schritten abgeschlossen wird.
Mit dem Video-Ident-Service von identify wird ein zuverlässiges Online-Video-Identifizierungsverfahren angeboten, von dem alle Beteiligten profitieren. Der Prozess der Video-Identifizierung wird ganzheitlich, serviceorientiert und mit dem Fokus auf höchste Prozessqualität betrachtet und gelebt.
Identify fokussiert sich dabei auf die wichtigen Details der GwG-konformen Identifizierung: Mehrsprachlichkeit steht neben fachlicher Qualifikation ganz oben. Über 17 verschiedene Sprachen, wie Englisch, Griechisch oder Türkisch, werden durch die Identification Agents widergegeben. Dadurch können Kunden mit geringen Deutsch-Sprach-Kenntnissen oder mit anderen Staatsbürgerschaften entgegengenommen und erfolgreich legitimiert werden.
Hier müssen allerdings die verschiedenen Richtlinien der Ausweis- und Reisepass-Akzeptanz in Betracht gezogen werden. Beispielsweise sind „Papierausweise“ wie in Italien oder Griechenland nicht zur Identifizierung geeignet. Aus diesem Grund sind diese Personen dazu verpflichtet, sich mit einem gültigen Reisepass legitimieren zu lassen. Gerne können Sie in der identify-Länder-Datenbank nachlesen, was Sie bei einer nichtdeutschen Staatsbürgerschaft zu beachten haben.
Auch die Berücksichtigung ethnischer Konventionen steht bei identify im Vordergrund. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass ethnische und traditionelle Kopfbedeckungen, die das Gesicht in irgendeiner Form verdecken, nicht gestattet sind. Leider ist es so nicht möglich, diese GwG-konform zu identifizieren, da bestimmte Teile des Gesichts verdeckt werden. Um eine rechtskonforme Identifikation durchzuführen, muss der gesamte Gesichtsbereich frei von Abdeckungen sein, damit der Mitarbeiter das Bild mit dem Personalausweis abgleichen kann. identify ist aber speziell bei solchen Fällen sehr flexibel. Damit es für unsere muslimischen Kunden angenehm und möglich ist, ihre Kopfbedeckung abzunehmen, werden unsere weiblichen Mitarbeiterinnen, bestenfalls derselben Ethnie, für diese Fälle eingesetzt. So können alle Kunden von identify bestens betreut und erfolgreich identifiziert werden.
Quellen:
Bundesanzeiger-Verlag (Hrsg.); 5. EU-Geldwäscherichtlinie: die wichtigsten Änderungen [o.A.]: www.validatis.de
Czollek, Nicole; Identify (Hrsg.); Info-Center [15.01.2020]: Pressemitteilung: www.identify24.de
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